Bewerbung: Zeugnisse, Arbeitsproben, Weiterbildung, Zertifikate

ZeugnisZeugnisse dienen als Beweis der fachlichen Kompetenz eines Bewerbers. Dazu zählen sowohl Schulzeugnisse sowie Zeugnisse höherer Ausbildungen und Arbeitszeugnisse. Bei den Schulzeugnissen sind nur die Abschlusszeugnisse vorzulegen, auch wenn die Schulzeit schon lange zurück liegt. Ebenso verhält es sich mit Universitäts- oder Fachausbildungszeugnissen. Von großer Bedeutung sind Arbeitszeugnisse. Diese sind beim Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses anzufordern, denn Unternehmen sind nicht von sich aus dazu verpflichtet. Ein Arbeitszeugnis enthält sowohl eine Beschreibung der Aufgabenbereiche als auch eine Beurteilung der persönlichen Fähigkeiten des Arbeitsnehmers.

Zeugnisse: Lückenlose Dokumentation ist wichtig

Arbeitszeugnis
Arbeitszeugnis

Eine lückenlose Dokumentation der bisherigen beruflichen Karriere anhand der Arbeitszeugnisse ist für den Bewerber von großem Vorteil. Dabei gilt für alle Zeugnisse: Auch wenn sie schlecht sind, sollten sie der schriftlichen Bewerbung beigefügt werden. Fehlt ein Zeugnis, liegt der Verdacht nahe, dass das Zeugnis absichtlich verborgen wird. Besser ist es, sich im Vorfeld des persönlichen Gesprächs darauf vorzubereiten, dass man auf das schlechte Zeugnis angesprochen wird.

Tipp: Wenn man sich in einer festen Anstellung befindet und der Vorgesetzte wechselt, empfiehlt es sich, ein Zwischenzeugnis zu verlangen. Nur der Vorgesetzte kann glaubwürdig bezeugen, dass die angeführten Aufgabenbereiche auch tatsächlich vom Angestellten erfüllt wurden.

Weiterbildungsmaßnahmen: Zertifikate von Weiterbildungen

Zertifikate von absolvierten Weiterbildungskursen sollten der schriftlichen Bewerbung nur beigelegt werden, wenn sie für die Position relevant sind und der Bewerber über die bescheinigten Fähigkeiten auch wirklich verfügt. Oft liegen Weiterbildungen schon länger zurück und der Bewerber ist völlig aus der Übung. Auch Zertifikate über Computerkurse für veraltete Programme sind hinfällig und sollten im Hinblick auf die begrenzte Zeit des Personalverantwortlichen ausgespart werden. Wenn über eine abgeschlossene Weiterbildung kein Zeugnis vorliegt, kann diese dennoch – inklusive Angaben zu Zeitpunkt und Dauer – im Lebenslauf angeführt werden. In der Regel stellt es auch kein Problem dar, nachträglich ein Zertifikat für eine zurück liegende Weiterbildung zu erhalten.

Arbeitsproben – Pflicht oder Kür?

ArbeitsprobenArbeitsproben sind in jedem Fall ein wichtiger Beitrag jeder Bewerbung, sofern sie für die angeschriebene Position relevant sind. Je nach Art und Umfang genügen ein bis zwei Arbeitsproben, wobei weitere Kostproben des eigenen Könnens zum persönlichen Gespräch mit genommen werden sollten. Es spricht auch nichts dagegen, fiktive Arbeitsproben anzufertigen – vorausgesetzt, dies wird deutlich gekennzeichnet. Eine Anwärterin auf die Pressestelle eines Unternehmens kann ohne Zweifel Pluspunkte sammeln, wenn sie ihrer Bewerbung eine fiktive Pressemitteilung über das Unternehmen beilegt.

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